Kílómetragjald
Island finanziert die Instandhaltung von Straßen seit dem 1. Januar 2026 über eine Abgabe pro gefahrenen Kilometer (isl.: Kílómetragjald). Mit dieser Änderung wird ein faires und verursachergerechtes Prinzip für alle Kraftfahrzeuge eingeführt.
Diese Regelung galt schon seit dem 1. Juli 2024 für alle Fahrzeuge mit alternativen Antriebssystemen wie Elektro-, Plug-In- oder Wasserstoffantrieben und ist nun auf alle Fahrzeugtypen ausgeweitet worden. Die Höhe des zu zahlenden Kilometergelds ist abhängig vom Zulassungsgewicht des Fahrzeugs, so dass Fahrzeuge mit höheren Gewicht, welche die Straßen mehr belasten, auch höhere Entgelte pro gefahrenenen Kilometer zahlen.
Kraftstoffsteuer entfällt
In Folge der Einführung dieses Systems entfällt in Island die Steuer auf Kraftstoffe und die Preise für Benzin und Diesel sind deutlich gesunken. Zahlte man für einen Liter Diesel bis zum 31. Dezember 2025 noch durchschnittlich um die 310 ISK, zahlt man seit dem 1. Januar 2026 nur noch um die 220 ISK. Damit ist der Dieselpreis um über 30% geringer als zuvor. Für Benzin ist es ähnlich. Hier ist der durchschnittliche Preis von rund 300 ISK auf um die 200 ISK gefallen.

Was bedeutet das für die Isländer?
Für die Isländer bedeutet dies, dass sie einmal im Jahr den Kilometerstand ihres Fahrzeugs auf dem Regierungsportal island.is oder der Ísland.is App melden müssen. Alternativ kann der Kilometerstand auch bei zertifizierten Prüfstellen während einer regelmäßigen Inspektion oder in der N1-App erfasst und gemeldet werden. Daraus resultierend wird aus der jährlichen Gesamtleistung ein monatlich zu zahlender Betrag ermittelt, der vom Konto eingezogen wird. Wenn sich das Fahrverhalten ändert, kann man auf dem Portal seinen Kilometerstand aktualisieren (dies ist alle 30 Tage möglich) und damit den monatlich zu zahlenden Betrag anpassen.

Gilt dies auch für Touristen?
Auch für Touristen greift diese neue Regelung. Hierbei muss zwischen der Reise mit dem eigenen Fahrzeug und der Anmietung eines Fahrzeugs unterschieden werden.
Reise mit dem eigenen Fahrzeug
Bei der Reise mit dem eigenen Fahrzeug bis 9.999 kg zulässigem Gesamtgewicht wird bei einem Aufenthalt bis zu 30 Tage ein fixer Betrag fällig. Bei einem Aufenthalt über 30 Tagen oder Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 10.000 kg oder mehr werden Gebühren in Abhängigkeit der real gefahrenen Kilometer erhoben.
Die Person, welche den Transport des Fahrzeugs nach Island gebucht hat, erhält eine E-Mail und/oder SMS vom Zoll mit Anweisungen zur Registrierung und Zahlung der Gebühr. Der Kilometerstand muss bei Ein- und Ausreise festgehalten werden. Bei Fahrzeugen unter 10 Tonnen und einem geplanten Aufenthalt von unter 30 Tagen ist die Gebührenpauschale vor oder bei Einreise zu entrichten. Sollte die geplante Reise dann doch länger als 30 Tage dauern, muss die kilometeranghängige Gebühr gezahlt werden, wobei die gezahlte Gebührenpauschale verrechnet wird.
Für Fahrzeugen über 10.000 kg werden bei der Ausreise die kilometerabhängigen Gebühren berechnet und sind bei Ausreise zu bezahlen.

Reise mit dem Mietwagen
Die Mietwagenunternehmen gehen unterschiedlich vor und man sollte sich vorab informieren, wie die Abrechnung erfolgt. Zum Beispiel erhebt der Vermieter Geysir (https://geysir.is) pauschal 12 Euro am Tag (inkl. einer Verwaltungsgebühr). Viele andere Anbieter erheben ebenfalls eine pauschale Tagesgebühr, deren Höhe ein weiteres Kriterium zur Auswahl eines Mietwagenanbieters darstellt.
Es gibt aber auch Anbieter, die bei Aus- und Rückgabe des Fahrzeugs den Kilometerstand notieren und dann nach der Kilometergebührentabelle die Gesamtgebühr in Abhängigkeit der gefahrenen Kilometer berechnen (z.B. Hertz: 8,686 ISK/km inkl. Verwaltungsgebühr und Umsatzsteuer).
Welches Verfahren angewendet wird, wird einem ein seriöser Anbieter vorab transparent machen und man sollte bei der Auswahl des Anbieters ganz genau für sich berechnen und entscheiden, welcher Anbieter den besten Preis macht.
Was erst einmal so aussieht, als würde Island nach der zunehmenden Gebührenerhebung für Parkplätze eine weitere Einnahmequelle erschließen, ist für die meisten Isländer, aber auch Touristen ein Nullsummenspiel, da sich die gesunkenen Benzin- und Dieselpreise mit den zusätzlich zu zahlenden Pauschalen oder Kilometersteuern verrechnen.
Wird es nun teuer oder billger?
Grob gesagt legt ein isländischer Tourist bei einem 14-Tage Aufenthalt in Island rund 2.000 Kilometer mit dem eigenen Fahrzeug oder Mietwagen zurück. Dafür wird künftig bei einem Fahrzeug bis 3.500 kg zulässigen Gesamtgewicht eine Pauschale von 20.850 ISK fällig.
Bei einem angenommenen Durchschnittsverbrauch von 9 Liter Benzin auf 100 Kilometer entspricht dies Gesamtkosten von rund 36.540 ISK mit den gesunkenen Benzinpreisen in 2026. In 2025 wären für dieselbe Menge Benzin Kosten in Höhe von 54.000 ISK angefallen. Das sind 17.550 ISK weniger Benzinkosten versus 20.850 ISK Mehrkosten aufgrund der zu zahlenden Pauschale. Wer deutlich mehr als 2.000 Kilometer fährt, wird diese Differenz sogar noch in eine Ersparnis wandeln können.
Etwas anders ist die Rechnung bei der Anmietung eines Mietwagens. Hier schwanken die meist als Tagespauschale zu entrichtenden Gebühren zwischen 1.390 und 1.550 ISK/Tag bei normalen PKW. Bei Campern oder größeren geländefähigen Fahrzeugen sind höhere Tagespauschalen fällig.
Gehen wir wieder von 14 Tagen aus und einer Tagespauschale von 1.390 ISK. Dann fallen zur Anmietung eines Mietwagens zusätzliche Kosten in Höhe von 19.460 ISK an. Demgegenüber stehen dann die schon oben berechneten Minderkosten für Benzin in Höhe von 17.550 ISK. Also auch hier geht es einigermaßen auf.
Die Gesamtkosten für die Tagespauschalen werden bei Anmietung des Fahrzeugs fällig. Wird auf Basis der gefahrenen Kilometer abgerechnet, wird der berechnete Betrag bei Abgabe des Fahrzeugs fällig und von der Kreditkarte abgebucht.
Schummeln wird teuer
Wer versucht zu sparen, indem er zum Beispiel falsche Angaben zum Kilometerstand macht, kann mit hohen Bußgeldern rechnen, wenn man erwischt wird. Auch wenn man einfach vergisst, den Kilometerstand zu notieren, wird man mindestens mit den doppelten und je nach Schwere mit dem zehnfachen der hinterzogenen Steuer belastet. Und Steuerbetrug ist auch in Island eine Straftat.
Mautpflicht im Vaðlaheiðargöng
Wichtig zu wissen ist, dass die Maut im Tunnel Vaðlaheiðargöng auf der Ringstraße nordwestlich von Akureyri nicht Teil der Kilometersteuer ist und von daher immer noch separat zu entrichten ist.
Die Mautgebühr kann online oder über eine App entrichtet werden. Die Zahlung kann im Voraus erfolgen oder binnen 24 Stunden nach Durchfahrt des Tunnels. Im Tunnel werden die Kennzeichen über eine Kamera mit den bei Bezahlung angegeben Kennzeichen abgeglichen.
Nicht binnen 24 Stunden nach Durchfahrt bezahlte Fahrten werden dem Halter des Fahrzeugs in Rechnung gestellt und zusätzlich mit einer Gebühr von 1.500 ISK belastet.
Man kann auch mehrere Fahrten im Voraus buchen und einen günstigeren Preis erhalten oder man registriert sein Fahrzeug und seine Kreditkarte und wird automatisch nach jeder Durchfahrt belastet.
Die Mautgebühren sind:
Fahrzeuge unter 3,5 Tonnen:
2.152 ISK pro Durchfahrt
Fahrzeuge von 3,5 bis unter 7,5 Tonnen:
2.968 ISK pro Durchfahrt
Für Fahrzeuge ab 7,5 Tonnen:
6.255 ISK pro Durchfahrt
Mehr Informationen und Bezahlung der Mautgebühren unter:
https://www.veggjald.is/en

